Personalstruktur
Die Personalstruktur richtet sich nach dem im Land Sachsen gesetzlich festgelegten Schlüssel. Bei allen Mitarbeitern liegt die Bereitschaft der Personalüberleitung nach § 613a BGB vor. Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an den BAT-Ost (TvöD)
Hierüber hinaus erfolgen notwendige Personalentscheidungen primär nach qualitativen Gesichtspunkten zum Wohle der zu betreuenden Kinder.