Aufgaben der Leiterin
Die Leiterin sieht sich als Bindeglied zwischen dem Träger und den Erzieherinnen.
Ihre Aufgaben belaufen sich insbesondere auf solche Schwerpunkte wie:
- dienstl. Bestimmungen durchsetzen
- Betriebsablauf sichern und organisieren
- fachliche Umsetzungen der gesetzlichen Grundlagen, insbesondere unter Berücksichtigung des Kita-gesetzes vom 1.1.06 und den Anforderungen des Sächsischen Bildungsplanes
- Förderung der Zusammenarbeit Kiga/Schule
- Informationspflicht
- Dienst- u. Fachaufsicht über die Mitarbeiter wahrnehmen
- Betriebswirtschaftliche Kenntnisse / mit finanz. Mitteln haushalten können
- Zusammenarbeit Eltern-Mitarbeiter-Öffentlichkeit
- Aufgaben delegieren –steuern -koordinieren