Übernahmekonzeption

Gesetzesgrundlage:

Diese Grobkonzeption beruht auf der Durchführung des Sächsischen Kindertagesstättengesetzes in seiner jeweiligen gültigen Fassung. Weiterhin bezieht diese Konzeption ein:

  • Betriebskostenverordnung
  • § 14 Abs. 1 SäKitaG – Deckung d. Betriebskosten
  • § 6 SäKitaG-Mitspracherecht von Kindern und Erziehungsberechtigter
  • TVÖD (§ 613a BGB zum 01.09.1999)
  • § 2 Aufgaben und Ziele
  • Achtes Buch Sozialgesetzbuch
  • Sächsische Integrationsverordnung
  • Dienstvereinbarung zw. Stadtverwaltung Grhn. und dem Personalrat der Stadtverwaltung vom 28.02./01.03.95

 

Unsere Motivation für die Übernahme

Der Verein „Sonnenkäfer“ wird für Eltern und Kinder eine attraktive Kindertagesstätte sein, die den besten pädagogischen Standard erfüllt. Ein Hauptmerkmal dabei ist die freie Entfaltung von Interessen und Talenten nach individuellen Gesichtspunkten. Weiterhin werden in die pädagogische Arbeit ganzheitliche Aspekte der Förderung und Entwicklung der Kinder einfließen. Hierzu bietet unser Haus ideale Möglichkeiten.

Die Erzieher tragen eine hohe Verantwortung für die Arbeit mit den Kindern,welche die Einrichtung besuchen und sehen sich als Partner der Eltern. Das Recht auf Mitbestimmung der Eltern stellt deshalb die Erwartung an eine wertvolle pädagogische Arbeit mit den anvertrauten Kindern bzw. setzt ein hohes Engagement der Erzieher voraus.

Aus der Grundlage der gewünschten guten Zusammenarbeit zwischen Verein und Eltern sollen für jedes Kind optimale Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen werden.