Aufgaben der Leiterin

Die Leiterin sieht sich als Bindeglied zwischen dem Träger und den Erzieherinnen.

Ihre Aufgaben belaufen sich insbesondere auf solche Schwerpunkte wie:
- dienstl. Bestimmungen durchsetzen

  1. Betriebsablauf sichern und organisieren
  2. fachliche Umsetzungen der gesetzlichen Grundlagen, insbesondere unter Berücksichtigung des Kita-gesetzes vom 1.1.06 und den Anforderungen des Sächsischen Bildungsplanes
  3. Förderung der Zusammenarbeit Kiga/Schule
  4. Informationspflicht
  5. Dienst- u. Fachaufsicht über die Mitarbeiter wahrnehmen
  6. Betriebswirtschaftliche Kenntnisse / mit finanz. Mitteln haushalten können
  7. Zusammenarbeit Eltern-Mitarbeiter-Öffentlichkeit
  8. Aufgaben delegieren –steuern -koordinieren